Stellenausschreibung 2012


Ausbildung im IT-Ausbildungsverbund der Bundesbehörden in Berlin (ITAB)
Im ITAB haben sich diverse oberste und obere Bundesbehörden, Fraktionen im Deutschen Bundestag, nachgeordnete Einrichtungen und Zuwendungsempfänger zusammen geschlossen. Die Verbundmitglieder bilden seit 2002 jedes Jahr zwischen 15 und 25 Auszubildende in den IT-Berufen, vor allem im Beruf Fachinformatiker/in, in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung aus.
Die grundsätzlich dreijährige Ausbildung wird nach dem sog. dualen System durchgeführt. Die Ausbildung am Arbeitsplatz in den Verbundbehörden wechselt mit dem blockweisen Besuch der Berufsschule, dem Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik (OSZ IMT) in Berlin-Neukölln und so genannten externen Ausbildungsabschnitten bzw. Lehrgängen.
In die Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in in der Fachrichtung Systemintegration sind darüber hinaus diverse Zusatzqualifikationen integriert worden. Cisco CCNA, Microsoft ECDL, der Europass oder der EU‑Unternehmerführerschein sind einige Beispiele für Zertifikate, die Sie im Rahmen der Ausbildung zusätzlich zu den regulären Inhalten erlangen können, die Ihnen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern und Sie als ausgelernte/n Fachinformatiker/in für viele Unternehmen interessanter machen. Im Rahmen der Zusatzqualifikationsausbildung können Sie insbesondere auch ein Auslandspraktikum absolvieren.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.it-ausbildung-berlin.de

Wir suchen Sie!
Auch für den Einstellungstermin am 1. September 2012 suchen wir wieder geeignete Bewerber in den Ausbildungsberufen
Fachinformatiker/in, Fachrichtung Systemintegration und
Fachinformatiker/in, Fachrichtung Anwendungsentwicklung,
- die Interesse am Umgang mit moderner Technologie haben,
- kommunikationsfreudig und aufgeschlossen sind und
- Spaß daran haben, im Team zu arbeiten.
Voraussetzungen
Neben der Bereitschaft, sich mit Informationstechnik auseinander zu setzen, wird von den Bewerbern folgendes erwartet:
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder besser
- mathematisches Verständnis
- logisches Denkvermögen
- Abstraktionsfähigkeit
- Lernbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Servicedenken
- organisatorisches Geschick
Bewerbung
Sie können sich ganz einfach elektronisch über das eigens zu diesem Zweck vom Bundesverwaltungsamt (BVA) entwickelte Online-System bewerben. Ihre Bewerbung an das BVA gewährleistet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen allen Verbundbehörden und -einrichtungen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen des BVA zum dortigen Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Sollten Sie das System nicht nutzen wollen oder können, richten Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich oder per E-Mail an die unten angegebene Adresse. Folgende Unterlagen sollten Sie dann gleich beifügen:
- Bewerbungsschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Kopien der letzten beiden Zeugnisse. Soweit eine Beurteilung des Sozialverhaltens oder vergleichbare Einschätzungen auf einem gesonderten Blatt oder der Rückseite dem Zeugnis zugehören, fügen Sie diese bitte ebenfalls bei
- Nachweis über gegebenenfalls nach Ende der schulischen Ausbildung erreichte Qualifikationen
- Kopien von evtl. vorhandenen Praktikazeugnissen bzw. -beurteilungen
Bewerbungszeitraum
Bewerbungen werden ab sofort entgegen genommen. Bewerbungsschluss für den nächsten Einstellungsjahrgang 2012 ist der 10. Januar 2012.
Adresse
Sollten Sie das Online-Bewerbungssystem nicht nutzen wollen oder können, richten Sie Ihre Bewerbungen bitte schriftlich oder elektronisch an folgende Adresse:
Bundesverwaltungsamt
Servicezentrum Personalgewinnung
Stichwort: Verbundbehörden
Ursulum 20
35396 Gießen
E-Mail:
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Sonstiges
Weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren und für Bewerber, die nicht im Großraum Berlin wohnen finden Sie hier. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Die Verbundbehörden haben sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX besonders berücksichtigt.




